Störungsmeldung

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24-Stunden-Rufnummer: 02373.759.759


Gasgeruch

Wer Erdgas einsetzt, hat sich für eine zuverlässige, komfortable und umweltschonende Energie entschieden. Sämtliche Einrichtungen vom Netz bis zur Hauseinführung werden regelmäßig von Fachleuten überprüft. Dem von Natur aus geruchlosen Erdgas wird ein Odormittel beigemischt. Dieser Duftstoff riecht so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen wahrgenommen werden können.

Bleiben Sie ruhig und beachten Sie folgende Punkte, wenn es mal nach Gas riecht:

  • Sofort alle Flammen löschen. Bei Gasgeruch ist offenes Feuer tabu. Ebenfalls keine elektrischen Geräte mehr bedienen, auch sie können Funken erzeugen.
  • Fenster und Türen zum Durchlüften öffnen. Durch Frischluftzufuhr wird die Gaskonzentration im Raum abgesenkt.
  • Gashauptsperreinrichtung im Keller schließen.
  • Benachrichtigen Sie die übrigen Hausbewohner und verlassen Sie so schnell wie möglich das Haus.
  • Telefonieren Sie nicht mit dem Festnetz oder Mobiltelefon im Gebäude.
  • Verständigen Sie den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke unter der Telefon-Nr. 02373.759.759 von außerhalb des Gebäudes. Er ist rund um die Uhr für Sie erreichbar.
  • Wenn Gasgeruch in Räumen auftritt, die nicht ohne weiteres zugänglich sind, rufen Sie die Polizei bzw. Feuerwehr, die sich Zutritt verschaffen dürfen.


Wasserrohrbruch

im öffentlichen Raum

Hilfreich ist es, wenn Sie am Telefon genaue Angaben über den Ort des Rohrbruchs machen, damit gleich entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
Unser Bereitschafts- und Entstördienst ist 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr für Sie im Einsatz: Störungsnummer: 02373.759.759

Helfen Sie uns bei der Suche nach undichten Wasserversorgungsleitungen
Witterungseinflüsse oder mechanische Einwirkung können das Versorgungsnetz beschädigen. Helfen Sie mit, Wasserverluste durch einen Rohrbruch zu mindern, indem Sie Schäden umgehend melden. Sie leisten damit einen großen Beitrag zur Senkung der Kosten und der Wasserverluste.
Die Stadtwerke sind für Rohrbrüche auf der Straße (Hauptrohr) und bei den Hausanschlüssen von der Straße bis zum Hauptabsperrhahn im Haus zuständig. Wenn die Bruchstelle nach dem Haupthahn oder Wasserzähler liegt, ist das der Gefahrenbereich des Haus- oder Wohnungseigentümers. Für diese Schäden, ist Ihr Installateur der richtige Ansprechpartner.

Prämie
Bereits an dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen für Ihre Unterstützung bedanken. Als kleines Dankeschön für die Bemühungen erhält jeder Erstmelder eines durch uns bestätigten Wasserrohrbruchs eine „Lecksuchprämie" in Höhe von 10 €.
Diese Prämie gilt nicht für Undichtigkeiten an Wasserleitungen im Gebäude (in der Kundenanlage hinter dem Wasserzähler) bzw. an der Zähleranlage selbst.


Defekte Straßenbeleuchtung

... können Sie uns telefonisch unter 02373.759.0, per Fax unter 02373.759.16 oder mit diesem Formular melden.