Energieausweis

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Ihr Weg zum Energieausweis

Eigentümer von Wohngebäuden müssen bei Vermietung und Verkauf den Energieverbrauch der Immobilie in einem Energieausweis nachweisen. Das verlangt die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist. Anhand des Energieausweises sollen Mieter oder Käufer den energetischen Zustand eines Gebäudes ablesen und somit die Energiekosten einschätzen können. Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis spätestens beim Besichtigungstermin dem Interessenten vorzulegen.

Der Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert. Die Kosten dafür sind im Endpreis enthalten.

Es kommen zwei Bewertungsverfahren zum Einsatz:

Der Energieverbrauchsausweis
Dieser wertet die tatsächlichen Energieverbräuche der letzten drei aufeinander folgenden Jahre aus und gilt für Gebäude ab 5 Wohneinheiten oder für Gebäude, die gemäß dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 erstellt oder nachträglich auf dieses Anforderungsniveau gebracht worden sind.

Antragsformular Verbrauchsausweis Wohnen

Antragsformular Verbrauchsausweis Gewerbe

Der Energiebedarfsausweis
Dieser beruht auf einer Analyse der Gebäudedaten. Kriterien sind unter anderem: Wie gut sind die Wände gedämmt? Wie dicht sind die Fenster? Wie effizient ist die Heizungsanlage? Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude also unabhängig von Nutzerverhalten, Witterung und Standort. Für Wohngebäude mit max. 4 Wohneinheiten mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Ausnahmen gelten dabei für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden. Für Neubauten ist ebenfalls der Bedarfsausweis Pflicht.

Antragsformular Bedarfsausweis

Für bestehende Gebäude, die nach 1977 gebaut wurden, kann zwischen beiden Ausweisarten gewählt werden.
Auch für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf- oder Energieverbrauchausweis.

Wünschen Sie weitere Informationen oder eine persönliche Beratung? – Dann kommen Sie einfach auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie!

Weitere Informationen

Weitere Fragen zum Energieausweis beantwortet Ihnen gerne:

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Michael Freitag
Telefon: 02373.759.421
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