Veröffentlichungspflichten
Gas
§23c EnWG Veröffentlichungspflichten der Netzbetreiber
4.1 die Länge zum 31. Dezember des Vorjahres,
4.2 die Länge in der Hochdruckebene nach Leitungsdurchmesserklassen,
4.3 die im Vorjahr entnommene Jahresarbeit in Kilowattstunden oder in Kubikmetern,
4.4 die Anzahl der Ausspeisepunkte jeweils für alle Druckstufen,
4.5 die zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen
4.6 die Entnahmestelle zu einem oder mehreren Marktgebieten,
4.8 Biogas- und LNG-Anlagen sind im Netz SFW nicht vorhanden
Ihre Ansprechpartner
für den Bereich Netze